Kurzantwort: Wenn im Erdgeschoss plötzlich gar nichts mehr abläuft, während die oberen Etagen funktionieren, liegt das Problem fast immer tiefer: in der Grundleitung, am Hausanschluss oder durch einen Rückstau aus dem öffentlichen Kanal. Das erfordert sofortiges Handeln.
Warum ist immer das Erdgeschoss zuerst betroffen?
Die Abflüsse aller Etagen münden in eine gemeinsame Grundleitung, die im oder unterhalb des Kellers verläuft. Verstopft diese Hauptleitung oder staut sich das Abwasser zurück, wirkt sich das zuerst auf die unterste Etage aus - denn dort ist der Druck am geringsten und die Rohre liegen am tiefsten. Bewohner im Erdgeschoss erleben das als Notfall, während im dritten Stock noch alles normal läuft.
In Oldenburg betrifft dieses Problem häufig ältere Mehrfamilienhäuser, in denen die Grundleitungen seit Jahrzehnten nicht geprüft wurden.
Häufige Ursachen
- Grundleitungsverstopfung: Fett, Ablagerungen, Feuchttücher oder Fremdkörper blockieren die gemeinschaftliche Hauptleitung.
- Rückstau aus dem öffentlichen Kanal: Bei starken Regenfällen kann das Abwassersystem überlastet sein. Wasser drückt dann aus der Kanalisation zurück in die Hausleitungen - und steigt zuerst in der untersten Etage auf.
- Wurzeleinwüchse: Baumwurzeln wachsen durch Fugen in die Grundleitung und verengen den Querschnitt bis zur vollständigen Blockade.
- Versatz oder Scherben: Durch Bodensetzungen können Rohre außer Flucht geraten oder brechen. Ablagerungen bleiben dann hängen.
Sofortmaßnahmen im Erdgeschoss
- Alle Abflüsse und Toiletten im Erdgeschoss sofort nicht mehr benutzen - jede weitere Nutzung verschlimmert den Rückstau.
- Nachbarn und Vermieter informieren, damit auch in den oberen Etagen die Wassernutzung reduziert wird.
- Prüfen Sie, ob ein Rückstauverschluss vorhanden ist - bei Überflutungsgefahr schützt er den Keller.
- Einen Fachbetrieb für Rohrreinigung in Oldenburg rufen.
Rückstau aus dem Kanal: Was tun?
Wenn bei starkem Regen Wasser aus Bodenabläufen oder dem WC im Erdgeschoss drückt, handelt es sich um Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation. Das ist kein Haushaltsschaden, der selbst behoben werden kann. Der Rückstauverschluss in der Kellerleitung muss dann geschlossen sein. Ist keiner vorhanden, sollte dringend einer eingebaut werden - das kann Schäden von Tausenden Euro verhindern.
Wenden Sie sich in diesem Fall auch an die Stadtwerke Oldenburg oder das Tiefbauamt, um zu klären, ob ein Problem im öffentlichen Kanalnetz vorliegt.
Wer ist im Mehrparteienhaus zuständig?
Die Grundleitung eines Mehrfamilienhauses ist gemeinschaftliches Eigentum des Gebäudes. Für die Reinigung und Instandhaltung ist grundsätzlich der Vermieter oder die Hausverwaltung zuständig. Als Mieter im Erdgeschoss sollten Sie das Problem sofort schriftlich melden - auch per E-Mail mit Zeitstempel.
Wenn der Schaden durch eine einzelne Partei verursacht wurde (etwa durch das Spülen von Feuchttüchern), gilt das Verursacherprinzip: Derjenige trägt die Kosten der Reinigung.
Fachbetrieb beauftragen
Bei Verstopfungen in der Grundleitung oder bei Rückstau ist ein Fachbetrieb mit Hochdruckspülgerät und Rohrkamera notwendig. Die Kamera zeigt, wo genau das Problem liegt und ob Schäden an der Leitung bestehen. Rufen Sie in Oldenburg einen Fachbetrieb, der auch Notfalleinsätze anbietet - diese Situationen dulden keinen langen Aufschub.